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ARTIKEL

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FÜR GASTSTÄTTEINHABER IN DEUTSCHLAND:

WUSSTEN SIE, DASS...

...die GEMA erstattet Musiklizenzgebühren wegen der Corona-Pandemie für die geschlossenen Gaststätten in Deutschland.

Wenn Sie Inhaber einer Gaststätte sind, die unter dem Corona-Lockdown gelitten hat, dann sollte Ihnen dieser Artikel nützlich sein.

Bereits im März 2020 hat GEMA ihre Bereitschaft bekannt gemacht, Musiklizenzgebühren wegen der Corona-Pandemie für die geschlossenen Gaststätten zurückzugeben. Nach ersten Informationen soll dies dann ab Mitte September 2020 möglich sein.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass Antragsteller die GEMA über den Zeitraum der Betriebsschließung über das Online-Portal des Unternehmens informieren (www.gema.de/portal). Dazu muss sich der Antragsteller in seinem Account im Portal anmelden (falls noch nicht vorhanden, muss er sich für einen neuen Account registrieren). Nach dem Einloggen kann er die Fristen in „Meine Corona-Schließzeiten“ eintragen - die Frist darf nicht vor dem 16. März 2020 beginnen. Um das Geld von der GEMA zurück zu erhalten, benötigt jeder Antragsteller einen speziellen Code, den er per Post nach der Registrierung für eine Musiklizenz in Ihrer Gaststätte zu Beginn erhalten hat. Hat man einen solchen Code nicht, kann man diesen auf dem GEMA-Portal anfordern.

Hier ist das Verfahren zur Registrierung im GEMA-Portal und Beantragung einer Erstattung für die Monate der Schließung zusammengefasst:

1. Registrieren Sie sich unter gema.de/register als Musiknutzer

2. Melden Sie sich nach erfolgreicher Registrierung bei Ihrem Konto an

3. Sie werden aufgefordert, Ihre GEMA-Kundennummer und den oben beschriebenen Code einzugeben

4. Anschließend klicken Sie auf „Schließung mitteilen“, wo Sie folgende Daten eingeben müssen:

- Dauer der Betriebsschließung

- Vollständige oder teilweise Schließung

- Größe der Betriebsfläche inkl. offene und geschlossene Bereiche

Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung und Beantragung einer Erstattung bei der GEMA für die Zeit der Schließung Ihres Betriebs benötigen, können Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen: KONTAKTE

Wir wünschen allen von der Corona-Pandemie betroffenen Gastronomen viel Erfolg!

 

Link zum Originalartikel des Bundes der Gemazahler eV -

https://www.gemazahler.de/gema-gutschrift-fuer…/

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